1 Kosten & Bedingungen EEH und BKPT
1.1 Beratung, & Therapie
Allgemein:
1.2 Ausfall & Rückerstattung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte schnellstmöglich, jedoch spätestens bis 24h vor dem abgesprochenen Termin, per Anruf oder Email. Bei weniger als 24h Vorlauf trägt die/der KlientIn die Kosten in vollem Umfang trotz Ausfalls. Das gilt auch bei Säumnis. Sollte ich den Termin neu vergeben können, fallen keine zusätzlichen Kosten für Sie an.
1.3 Kostenübernahme
Beratung, oder Therapie werden weder von den gesetzlichen, noch von den privaten Krankenkassen konsequent übernommen. Daher sind in der Regel die Leistungen selbst zu tragen. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob in Ihrem Fall die (Teil-)Kosten übernommen werden können und unter welchen Bedingungen. Das gilt auch, wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen (inkl. HP für Psychotherapie) abgeschlossen haben.
1.4 Schweigepflicht
Als Beraterin und Therapeutin folge ich der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Sämtliche Daten meiner KlientInnen und Sitzungsinhalte behandele ich streng vertraulich. Es gehen keine Informationen an Dritte (auch nicht Arbeitgeber oder Krankenkassen). Eine ggf. notwendige Entbindung von der Schweigepflicht setzt die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Klientin/des Klienten voraus.
1.5 Haftung
Gemäß des Heilpraktikergesetzes (HPG) arbeite ich einzig auf dem Gebiet der Psychotherapie (nach HPG). Das heißt, dass meine Arbeit die, eines ausgebildeten Allgemeinarztes, Facharztes oder Psychotherapeuten nicht ersetzt und auch nicht bestrebt ist, dies zu tun. Im Falle des Abklärungsbedarfes oder bei fachlicher Notwendigkeit, bin ich verpflichtet, meine Klienten an entsprechende Ärzte und/oder Therapeuten zu verweisen. Wenn ich im Rahmen meiner Arbeit von Therapie spreche, beziehe ich mich ausschließlich auf das Gebiet der Psychotherapie und den inhaltlichen Umfang, den ich als Heilpraktikerin laut Gesetzt befähigt bin zu behandeln. Ich gebe kein Heilversprechen. Das betrifft sowohl den Bereich der Beratung und Therapie als auch den der Körperarbeit und Entspannung.
2 Betreuungsleistungen - Hebammenhilfe
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Hebammenleistungen in der Schwangerschaft, sowie im Wochenbett und danach auf der Grundlage des § 134 a, SGB V wie folgt:
In der Schwangerschaft sind bis zu 12 kurze Beratungen mittels Kommunikationsmittel oder persönlich möglich. Vorsorgeuntersuchungen, sowie Hilfe bei Beschwerden und/oder Wehen werden ebenfalls übernommen.
Im Wochenbett sind maximal 2 Hausbesuche pro Tag in den ersten 10 Tagen nach der Geburt möglich, weitere 16 Hausbesuche/Telefonate innerhalb der ersten 12 Wochen und 4-8 weitere Besuche/Telefonate in der Stillzeit und bei Ernährungsfragen, je nach Notwendigkeit auch mehr.
Als Privat-Versicherte erkundigen Sie sich wegen der Kostenübernahme der Hebammenleistungen bei Ihrer Krankenkasse, dort gibt es je nach abgeschlossenem Tarif evtl. Abweichungen. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung von Niedersachsen.
Zuletzt geändert am: 05.03.2023